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Steuernews für Klienten

Reparatur Waschmaschine

Wie können Private den Reparaturbonus nutzen?

Mit dem Reparaturbonus werden 50 % der Bruttokosten (maximal € 200,00) einer Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten gefördert. Bis zu € 30,00 wird die Einholung eines Kostenvoranschlags gefördert.

Die Förderung können Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich beantragen. Pro Gerät kann ein Bon beantragt werden, der bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden kann. Förderbons können beantragt werden, solange die Budgetmittel reichen, spätestens bis 31.12.2023.

Förderfähig ist die Reparatur (bzw. der Kostenvoranschlag) von Elektro- und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Das sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden. Ein Neukauf oder Austausch eines Geräts (auch gegen ein generalüberholtes) wird nicht gefördert.

Eine Liste der förderungsfähigen Elektro- und Elektronikgeräte finden Sie unter:

www.reparaturbonus.at/geraeteliste 

und eine Liste der nicht förderungsfähigen Geräte unter:

www.reparaturbonus.at/negativliste 

Generell nicht förderfähig sind Service- und Wartungsarbeiten und wenn Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht (z. B. bei Versicherungen) sowie Arbeiten im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen.

Ein Reparaturbon kann auf www.reparaturbonus.at beantragt werden und binnen drei Wochen bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden.

Alle detaillierten Informationen zum Ablauf, zu den teilnehmenden Partnerbetrieben und den Förderbedingungen finden Sie auf www.reparaturbonus.at.

Stand: 30. August 2022

Bild: Maksym Povozniuk - stock.adobe.com

Liebe Kundinnen und Kunden!

In Anbetracht der in den letzten Tagen von der Bundesregierung bekanntgegebenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus möchten wir Sie über die Auswirkungen auf unseren Bürobetrieb informieren.

Wir werden versuchen, den Spagat zwischen Minimierung persönlicher Kontakte und bestmöglicher Dienstleistung an unsere Klienten zu schaffen und ersuchen Sie dabei um Mithilfe.
Unser Büro bleibt bis auf weiteres telefonisch und per e-Mail wie gewohnt erreichbar. Sofern möglich wurden/werden Heimarbeitsplätze eingerichtet. Wir ersuchen in diesem Zusammenhang vorrangig nur wichtige bzw. zeitkritische Fragen an uns zu richten bzw. um vermehrte Geduld bis zur Beantwortung.

Wir werden persönliche Kontakte auf das absolut notwendige Mindestmaß unter vorheriger telefonischer Abstimmung reduzieren. Für Belegübergaben bitten wir ebenso um vorherige telefonische Kontaktaufnahme, damit wir gemeinsam den besten Weg finden.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe und wünschen Ihnen, Ihren Familien und Mitarbeitern alles Gute und vor allem, dass Sie gesund bleiben!

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