Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?

Schwab & Partner

Headerbild

Steuernews für Klienten

Euro

Wichtige Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss ab Montag, 7. November 2022

Laut aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH) ist eine verpflichtende Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen über den Fördermanager auf der aws-Homepage (siehe unten) ab Montag, 7.11.2022 bis 28.11.2022 möglich.

Laut aws wird auf Basis der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen ein Zeitraum zugewiesen, in dem ein Antrag gestellt werden kann. Die Reihenfolge des Einlangens der Anträge ist für die Vergabe der einer Budgetobergrenze unterliegenden Zuschussmittel maßgeblich (first come – first serve). Eine Voranmeldung sobald wie möglich ist daher dringend zu empfehlen!

Für die Voranmeldung sind folgende Daten erforderlich:

  • Information zum Förderungswerber (Firmenname, Rechtsform, gegebenenfalls Firmenbuchnummer oder ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen)
  • Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses € 700.000,00 überschritten hat, wenn ja, dann Angabe, ob es sich um ein energieintensives Unternehmen handelt (mit Erklärung dazu)
  • Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person im antragstellenden Unternehmen und die für den Antragsprozess maßgebliche E-Mail-Adresse (hier können auch zwei Kontaktpersonen bekanntgegeben werden)

Der Antragsteller erhält eine Absendebestätigung und Informationen über den Zeitraum für die formale Antragseinreichung im aws Fördermanager.

Diese Informationen – letzter Stand 9.11.2022 – können sich ändern. Die Förderrichtlinie war bei Onlinestellung dieses Artikels noch nicht veröffentlicht. Weitere und detailliertere Informationen zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen finden Sie auf der Homepage der aws (https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/).

Stand: 11. November 2022

Bild: vegefox.com - stock.adobe.com

Liebe Kundinnen und Kunden!

In Anbetracht der in den letzten Tagen von der Bundesregierung bekanntgegebenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus möchten wir Sie über die Auswirkungen auf unseren Bürobetrieb informieren.

Wir werden versuchen, den Spagat zwischen Minimierung persönlicher Kontakte und bestmöglicher Dienstleistung an unsere Klienten zu schaffen und ersuchen Sie dabei um Mithilfe.
Unser Büro bleibt bis auf weiteres telefonisch und per e-Mail wie gewohnt erreichbar. Sofern möglich wurden/werden Heimarbeitsplätze eingerichtet. Wir ersuchen in diesem Zusammenhang vorrangig nur wichtige bzw. zeitkritische Fragen an uns zu richten bzw. um vermehrte Geduld bis zur Beantwortung.

Wir werden persönliche Kontakte auf das absolut notwendige Mindestmaß unter vorheriger telefonischer Abstimmung reduzieren. Für Belegübergaben bitten wir ebenso um vorherige telefonische Kontaktaufnahme, damit wir gemeinsam den besten Weg finden.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe und wünschen Ihnen, Ihren Familien und Mitarbeitern alles Gute und vor allem, dass Sie gesund bleiben!

OK