Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?

Schwab & Partner

Headerbild

Steuernews für Klienten

Haus und Geld

Neuer Richtwertmietzins seit 1.4.2022 – Neue Sachbezugswerte ab 2023

Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, ist als monatlicher Quadratmeterwert der jeweils am 31.10. des Vorjahres geltende Richtwert gemäß Richtwertgesetz bezogen auf das Wohnflächenausmaß anzusetzen.

Dieser Richtwert wurde nun per 1.4.2022 neu festgelegt und ist somit für Sachbezüge für Dienstwohnungen ab 1.1.2023 maßgeblich:

Bundesland Richtwert pro m² Wohnflächenausmaß
Neu ab 1.4.2022
Für Sachbezugswerte ab 2023
Alt seit 1.4.2019
Für Sachbezugswerte 2020 bis 2022
Burgenland € 5,61 € 5,30
Kärnten € 7,20 € 6,80
Niederösterreich € 6,31 € 5,96
Oberösterreich € 6,66 € 6,29
Salzburg € 8,50 € 8,03
Steiermark € 8,49 € 8,02
Tirol € 7,50 € 7,09
Vorarlberg € 9,44 € 8,92
Wien € 6,15 € 5,81

Dieser Wert kann in bestimmten Fällen durch Abschläge vermindert werden. Kostenbeiträge des Arbeitnehmers vermindern den Sachbezugswert. Weitere Bestimmungen zur Berechnung des Sachbezugswerts – insbesondere bei gemieteten Wohnungen – sind zu beachten.

Stand: 28. Juni 2022

Bild: Vitaliy - stock.adobe.com

Liebe Kundinnen und Kunden!

In Anbetracht der in den letzten Tagen von der Bundesregierung bekanntgegebenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus möchten wir Sie über die Auswirkungen auf unseren Bürobetrieb informieren.

Wir werden versuchen, den Spagat zwischen Minimierung persönlicher Kontakte und bestmöglicher Dienstleistung an unsere Klienten zu schaffen und ersuchen Sie dabei um Mithilfe.
Unser Büro bleibt bis auf weiteres telefonisch und per e-Mail wie gewohnt erreichbar. Sofern möglich wurden/werden Heimarbeitsplätze eingerichtet. Wir ersuchen in diesem Zusammenhang vorrangig nur wichtige bzw. zeitkritische Fragen an uns zu richten bzw. um vermehrte Geduld bis zur Beantwortung.

Wir werden persönliche Kontakte auf das absolut notwendige Mindestmaß unter vorheriger telefonischer Abstimmung reduzieren. Für Belegübergaben bitten wir ebenso um vorherige telefonische Kontaktaufnahme, damit wir gemeinsam den besten Weg finden.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe und wünschen Ihnen, Ihren Familien und Mitarbeitern alles Gute und vor allem, dass Sie gesund bleiben!

OK