Steuernews für Landwirte

Welche Regelungen sieht der neue Kollektivvertrag für den Bereich Agrarservice vor?

Seit 1.3.2021 gilt der neue Kollektivvertrag „Agrarservice“ für Unternehmen im Bereich Agrarservice und umfasst Betriebe, die dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister angehören. Dazu gehören unter anderem Betriebe, die Mähdrusch- sowie Grün- und Maishäckslerarbeiten durchführen. Die Eckpunkte des neuen Kollektivvertrages haben wir für Sie zusammengefasst.

Arbeitszeit

Entlohnung

Der kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt:

Für Nachtstunden wird eine Zulage von € 2,60 bezahlt.

Überstundenzuschlag

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Als Kündigungstermine gelten in den ersten 18 Monaten der Betriebszugehörigkeit sowohl bei Arbeitgeber- als auch bei Arbeitnehmerkündigung der 15. und Monatsletzte. Nach 18 Monaten Betriebszugehörigkeit gilt als Kündigungstermin nur noch der Monatsletzte.

 

Stand: 13. Oktober 2021

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