Steuernews für Landwirte

Welche Neuerungen bringt das Landarbeitsgesetz 2021?

Bislang galten in den einzelnen Bundesländern jeweils eigene Landarbeitsgesetze, die weite Bereiche des Arbeitsrechts der Arbeitnehmer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben regelten. Mit dem Landarbeitsgesetz 2021 werden die verschiedenen Landarbeitsgesetze nun ab. 1.7.2021 von einer bundesweit einheitlichen Rechtsgrundlage abgelöst. Bestimmte Regelungen, die in den Bundesländern vorher schon weitestgehend einheitlich geregelt waren, wurden dabei übernommen. Neuerungen ergeben sich also in erster Linie dort, wo einzelne Landarbeitsgesetze bisher eigenständige Anordnungen getroffen haben. Daneben sieht das Landarbeitsgesetz 2021 aber auch generelle Neuerungen vor.

Arbeitgeberzusammenschlüsse

Eine wesentliche Neuerung sind die Arbeitgeberzusammenschlüsse, die es mehreren land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ermöglichen, gemeinsam Arbeitnehmer zu beschäftigen. Das Dienstverhältnis besteht dabei nicht mit den einzelnen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, sondern unmittelbar mit dem Arbeitnehmerzusammenschluss.

Voraussetzungen für die Beschäftigung durch einen Arbeitgeberzusammenschluss sind:

Auf die mit einem Arbeitgeberzusammenschluss begründeten Dienstverhältnisse kommen das Landarbeitsgesetz 2021 und die einschlägigen land- und forstwirtschaftlichen Kollektivverträge zur Anwendung. Arbeitnehmer eines Arbeitgeberzusammenschlusses müssen im Vergleich mit Stammbeschäftigten gleichbehandelt werden und es kommt stets der jeweils günstigere Kollektivvertrag zur Anwendung.

Wochenruhezeit

Das Mindestmaß der Wochenruhe wird von 35 auf 36 Stunden erhöht und damit an das allgemeine Arbeitsrecht angeglichen.

Überstunden

Neu ist auch, dass Arbeitnehmer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben dazu berechtigt sind, angeordnete Überstunden abzulehnen, wenn eine tägliche Arbeitszeit von elf Stunden oder eine wöchentliche Arbeitszeit von 52 Stunden überschritten würde.

Verhältnis zu anderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen

Das Landarbeitsgesetz 2021 regelt (zusammen mit zahlreichen Verordnungen und den anwendbaren Kollektivverträgen) weite Bereiche des Arbeitsrechts der Arbeitnehmer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Daneben gelten aber auch das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz, das ein Weiterbestehen der Dienstverhältnisse während des Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienstes sichern soll, und das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das die Arbeitnehmer insbesondere vor unterkollektivvertraglicher Entlohnung schützt.

 

Stand: 13. Oktober 2021

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